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   FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96   

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FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96 (https://dejure.org/1999,22002)
FG Berlin, Entscheidung vom 09.03.1999 - 5 K 5585/96 (https://dejure.org/1999,22002)
FG Berlin, Entscheidung vom 09. März 1999 - 5 K 5585/96 (https://dejure.org/1999,22002)
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  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Auszug aus FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96
    Nach der grundlegenden Entscheidung des BFH (Urteil vom 14. November 1989 - IX R 197/84 -;, BStBl 1990 II, S. 299; für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: BFH, Urteil vom 7. August 1990 - IX R 70/86 -;, BStBl 1990 II, S. 1024) ist davon auszugehen, daß Anleger im Bauherrenmodell regelmäßig nicht als Bauherren, sondern als Erwerber des bebauten Grundstücks zu beurteilen sind, wenn sie sich aufgrund eines von den Projektanbietern vorformulierten Vertragswerks beteiligen und sich bei den damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften durch die Projektanbieter vertreten lassen.

    Als Werbungskosten kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die nicht mit der Übertragung des bebauten Grundstücks wirtschaftlich zusammenhängen und die auch der Erwerber eines bebauten Grundstücks außerhalb des Bauherrenmodells sofort als Werbungskosten abziehen könnte (BFH, Urteil vom 14. November 1989, a. a. O. unter V.1.).

    Aus dem Grundsatz, daß im Zusammenhang mit Anlegermodellen die vereinbarte Leistung tatsächlich ausgeführt werden und das versprochene Entgelt angemessen sein muß (siehe BFH, Urteil vom 14. November 1989, a. a. O. unter V. 2. mit weiteren Nachweisen) folgt im Streitfall die Zurechnung der Mietgarantiegebühr (300 000, 00 DM) zu den Anschaffungskosten.

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96
    Denn in der Regel ist bei einer dauerhaften Fremdvermietung von der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen, obwohl in den Anlaufjahren hohe Verluste entstehen können und erst nach sehr langen Zeiträumen eine Rendite zu erwirtschaften sein kann (s. dazu Urteil des BFH vom 30. September 1997 - IX R 80/94 -;, BStBl 1998 II, S. 771 m. w. N.) Dafür bestehen im Streitfall keine Anhaltspunkte, da die Gesellschaft auf unbestimmte Zeit geschlossen war.
  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96
    Weitere Voraussetzung ist, daß das Angebot oder die Garantie auf Wunsch des Erwerbers abgegeben wurden bzw. für seine Investitionsentscheidung aus anderen Gründen von Bedeutung waren (grundlegend Urteil vom 14. September 1994 - IX R 71/93 -;, BStBl 1995 II, S. 116).
  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96
    Der BFH hat mit dem grundlegenden Urteil vom 21. August 1990 (VIII R 25/86 -;, Bundessteuerblatt -;BStBl-; 1991 II, S. 564) entschieden, daß bei Verlustzuweisungsgesellschaften zu vermuten ist, daß sie zunächst keine Gewinnerzielungsabsicht haben, sondern lediglich die Möglichkeit einer späteren Gewinnerzielung in Kauf nehmen, so daß bei ihnen in der Regel eine Gewinnerzielungsabsicht erst von dem Zeitpunkt angenommen werden kann, in dem sich die in Kauf genommene Möglichkeit der Erzielung eines Totalgewinns in einer solchen Weise konkretisiert hat, daß nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns mit großer Wahrscheinlichkeit ein solcher Totalgewinn erzielt werden kann.
  • BFH, 07.08.1990 - IX R 70/86

    Bauherrengemeinschaft. Anschaffungskosten oder Werbungskosten?

    Auszug aus FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96
    Nach der grundlegenden Entscheidung des BFH (Urteil vom 14. November 1989 - IX R 197/84 -;, BStBl 1990 II, S. 299; für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: BFH, Urteil vom 7. August 1990 - IX R 70/86 -;, BStBl 1990 II, S. 1024) ist davon auszugehen, daß Anleger im Bauherrenmodell regelmäßig nicht als Bauherren, sondern als Erwerber des bebauten Grundstücks zu beurteilen sind, wenn sie sich aufgrund eines von den Projektanbietern vorformulierten Vertragswerks beteiligen und sich bei den damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften durch die Projektanbieter vertreten lassen.
  • BFH, 03.02.1987 - IX R 85/85

    Unter wirtschaftlichen Erwägungen vor Auszahlung eines Darlehens zum Erwerb einer

    Auszug aus FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96
    vereinbarte Damnum an diese zu zahlen, läge insoweit ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. von § 42 AO vor (siehe dazu BFH, Urteil vom 3. Februar 1987 - IX R 85/85 -;, BStBl 1987 II, S. 492).
  • BFH, 24.10.1995 - IX B 106/95

    Einkunftserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96
    Diese zu gewerblich geprägten Personengesellschaften ergangene Rechtsprechung ist zwar grundsätzlich auf die Beurteilung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar (siehe BFH, Beschluß vom - 24. Oktober 1995 - IX B 106/95 -;, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -;BFH/NV-; 1996, S. 395).
  • BFH, 04.03.1992 - IX B 24/91

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Vermittlung des Eigenkapitals als

    Auszug aus FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96
    Daß die in den Entscheidungen entwickelten Grundsätze auch dann gelten, wenn die Initiatoren, die das Vertragswerk entwickelt haben, zu den Gesellschaftern der GbR gehören, jedenfalls sofern sie die Geschäfte der Gesellschaft führen, hat der BFH mit Beschluß vom 4. März 1992 (IX B 24/91 -;, BFH/NV 1992, S. 648) bestätigt.
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